Schön, dass Sie da sind.
Herzlich Willkommen bei uns auf dem Campingplatz in Kessenahmmer
Hier finden Sie einige Informationen, um Ihren Aufenthalt bei uns in Kessenhammer so angenehm wie möglich zu gestalten:
- Check-in: ab 15:00 Uhr / Check-out: bis 12:00 Uhr
- Öffnungszeiten Rezeption und Kiosk: 8:30 – 13:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr, Nachtruhe: 22:00 – 7:00 Uhr
- Geschlossene Schrankenzeit: 13:00 – 15:00 Uhr & 22:00 – 7:00 Uhr
- Bitte beachten Sie, wenn Sie vor oder nach den Öffnungszeiten den Platz verlassen wollen – sprechen Sie uns einfach an.
- Schrankenkarte gegen 10,– € Pfand an der Rezeption erhältlich
- Täglicher Brötchenservice, mit Bestellung am Vortag bis 17:00 Uhr, Abholung ab 8:30 Uhr am Kioskfenster (bitte bei Abholung bar bezahlen)
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet
- Für die Duschen benötigen Sie keine Duschmarken
- Die Öffnungszeiten unseres Restaurants „Haus am blauen See“ finden Sie auf unserer Speisekarte
oder besuchen Sie die Internetseite - Waschmaschine & Trockner: je 5 x 0,50 € = 2,50 €
- Hunde auf der gesamten Campinganlage bitte an der Leine führen, im Naturfreibad und auf der Zeltwiese sind keine Hunde erlaubt
- Schlüssel für das hintere Tor gegen 20,– € an der Rezeption erhältlich
(empfehlenswert für Hundebesitzer) - SUP-Verleih während der Öffnungszeiten der Rezeption: Preise
- Haben Sie keinen passenden Stromanschluss dabei? Wir helfen Ihnen gerne an der Rezeption weiter
- Besucher bitte anmelden (Eintritt)
Campingregeln für unseren Campingplatz in Kessenhammer
Liebe Campinggäste und Dauercamper, damit wir alle friedlich und rücksichtsvoll miteinander campen können, brauchen auch wir ein paar Regeln. Bitte beachten Sie diese Regeln. Vielen Dank.
1. Schrankenanlage/Codekarte: Der Mieter erhält eine Codekarte oder einen Schlüssel zum Öffnen der Schrankenanlage. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Codekarte oder der Schlüssel an den Betreiber zurückzugeben. Verlorengegangene oder nicht zurückgegebene Codekarten oder Schlüssel werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
2. Flaschengas/Campinggas: Gasflaschen bitte nicht im Freien aufstellen.
3. Pakete/Post: Pakete und Post werden am Bürofenster angezeigt. Nähere Informationen sind während der Büroöffnungszeiten im Campingbüro zu erhalten. Eingegangene Pakete und Post kann im Campingbüro abgeholt werden.
4. Sauberkeit der Anlage: Bitte behandeln Sie die Anlage pfleglich und halten Sie sauber.
5. Mittags- und Nachtruhe: Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 07.00 Uhr. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser zeit bleiben die Schrankenanlagen geschlossen. Bitte verhalten Sie sich während vorgenannter Zeiten besonders ruhig.
6. Wäsche: Bitte waschen Sie keine Wäsche in den Kochküchen. Nutzen Sie für Ihre Wäsche bitte unsere Waschmaschine und den Trockner im Waschhaus.
7. Trink- und Abwasser: Trinkwasser können Sie aus allen Trinkwasser – Außenzapfstellen und in den Sanitärgebäuden entnehmen. Bitte entsorgen Sie Abwasser (Spülwasser etc.) nur in den Fäkalienräumen der Sanitärgebäude. Bitte schütten Sie kein Abwasser in die Gullys oder Kanäle.
8. Abfall/Müll: Abfälle bitte sortieren und in die dafür vorgesehenen Container entsorgen (Papier, Glas, Bioabfall, DSD – Müll und Restmüll). Abfalltüten und nähere Erläuterungen erhalten Sie im Campingbüro. Bitte nutzen Sie die Container nur für den am Campingplatz angefallenen Müll. Größere Mengen und Sperrmüll können nicht in unseren Containern entsorgt werden. Bitte nutzen Sie hierfür Ihre heimische Müllabfuhr.
9. Feuerstellen: Aus Sicherheitsgründen sind offene Feuer auf der gesamten Anlage nicht gestattet.
10. Toranlage: Für Tore in der Zaunanlage können Sie im Campingbüro einen Schlüssel ausleihen.
11. Hunde: Hunde sind gebührenpflichtig. Sie sind auf dem Platz so zu halten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden. Hunde dürfen auf dem Campingplatz nicht frei herumlaufen, Sie sind an der Leine zu führen. Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände durch Tiere nicht verunreinigt wird.
12. Nutzung des Stellplatzes, PKW-Nutzung: Zur Nutzung des Wohnwagenstellplatzes sind der Mieter und die im Vertrag bzw. Nachvertrag (Anlage) genannten Personen mit einem PKW oder Kraftfahrrad berechtigt. Gleichzeitig darf jeweils nur ein PKW je Stellplatz auf dem Campingplatz abgestellt werden, zusätzliche Kraftfahrzeuge sind auf den Parkplätzen vor der Campinganlage zu parken.
13. Besucher, Tagesgäste: Bitte melden Sie Besucher oder Gäste, die bei Ihnen übernachten wollen, vorher im Campingbüro an und zahlen die entsprechende Besucher- bzw. Tagesgebühr.
14. Aufstellung des Wohnwagens: Das Aufstellen des Wohnwagens wird durch die gültige Campingplatzordnung geregelt. Die genaue Aufstellung des Wohnwagens auf dem Stellplatz wird mit dem Campingwart festgelegt. Eine eigenmächtige Umstellung des Wohnwagens innerhalb des Stellplatzes ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, den Wohnwagen während der gesamten Vertragsdauer fahrbereit zu halten. Ein vorgesehener Wechsel des Wohnwagens (z.B. Neukauf) ist mit dem Campingwart abzusprechen.
15. An- und Umbauten, Veränderung des Stellplatzes: Feste An- und Umbauten sowie Umzäunungen dürfen nicht errichtet werden. Das Aufstellen von freistehenden, festen Einrichtungen, die nicht zur Caravan-Ausrüstung gehören, ist nicht gestattet. Ohne Genehmigung des Vermieters dürfen keine Veränderungen des Geländes vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Pflanzen und Schneiden von Sträuchern, Bäumen und Hecken sowie das Verlegen von Platten.
16. Unterhaltung und Pflege des Stellplatzes: Der Mieter hat seinen Stellplatz einschl. Wohnwagen, Vorzelt und Freiflächen ordnungsgemäß zu unterhalten und zu pflegen. Er hat den Campingplatz und die sonstigen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Das Mähen und Pflegen der Grünflächen wird vom Mieter übernommen. Es dürfen nur Hand- oder Elektromäher benutzt werden. Während der festgelegten Ruhezeiten – siehe Ziffer 5 – sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen sowie lärmendes Arbeiten (Hämmern usw.) zu unterlassen.
17. Gasanlage im Wohnwagen: Der Mieter ist verpflichtet, eine im oder am Wohnwagen befindliche Gasanlage alle zwei Jahre durch einen Fachmann oder eine Fachfirma prüfen zu lassen. Gasflaschen, die außerhalb des Wohnwagens untergebracht sind, sind durch feste umhüllende Behältnisse abzusichern.
18. Lagerung von Surfbrettern und kleineren Segelbooten: Das Auf- und Abstellen von Surfbrettern und / oder mit Muskelkraft zu transportierenden Segelbootes ist kostenfrei. Die Errichtung von befestigten Lagermöglichkeiten ist nicht erlaubt.
19. Unterverpachtung: Eine Unterverpachtung eines Wohnwagenstellplatzes bzw. auch des darauf befindlichen Wohnwagens ist nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Weitergabe bzw. Übertragung des Stellplatzes bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wohnwagens an eine andere Person
20. Dauerwohnverhältnis: Dauerwohnverhältnisse sind auf unserer Naturcampinganlage nicht zugelassen.
21. Kontrolle des Stellplatzes durch den Betreiber: Dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten ist es gestattet, den Stellplatz zur Abwendung von gefahren und zur Kontrolle der Einhaltung der Platzordnung bzw. gesetzlichen Verordnungen zu betreten.
22. Ausbesserung und Veränderungen des Stellplatzes durch den Betreiber: Der Vermieter darf Ausbesserungen und Veränderungen, die zur Erhaltung des Platzes, zur Abwendung drohender gefahren, zur Beseitigung von Schäden oder durch neue gesetzliche Verordnungen notwendig werden, auch ohne Zustimmung der Mieter vornehmen. Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, dürfen ohne Zustimmung der Mieter vorgenommen werden, wenn Sie die Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen.
23. Verkehrssicherungspflicht Vermieter: Dem Vermieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die allgemein zugänglichen Zuwegungen sowie für die allgemeinen sanitären und sonstigen Einrichtungen des Campinggeländes. Wege, Treppen, die insbesondere im Winterhalbjahr gesperrt werden könnten, dürfen nicht begangen oder befahren werden. Der Vermieter ist berechtigt, auch das Befahren der Stellplätze mit Personenkraftwagen bei besonderen Witterungsverhältnissen (z.B. Dauerregen) zu untersagen.
24. Verkehrsaufsichtspflicht Mieter: Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht für seinen Wohnwagenplatz sowie für alle Anlagen auf diesem Stellplatz, soweit sie nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt sind. Auch für den PKW-Stellplatz übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht, soweit sich dieser auf dem gemieteten Stellplatz befindet.
25. Haftung des Vermieters und des Mieters: Für Personen-, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden, die die Mieter, die sonstigen im Vertrag bezeichneten Personen oder Dritte, z.B. Gäste, auf dem Campingplatz oder im Zusammenhang mit diesem erleiden, haften der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur, soweit sie die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Den Mietern wird empfohlen, für Schadensfälle ausreichende Versicherungen abzuschließen.
26. Mietsaison, Kündigung, Übernahme des Stellplatzes durch den neuen Mieter: Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht für seinen Wohnwagenplatz sowie für alle Anlagen auf diesem Stellplatz, soweit sie nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt sind. Auch für den PKW-Stellplatz übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht, soweit sich dieser auf dem gemieteten Stellplatz befindet.
27. Übergabe des Stellplatzes bei Beendigung des Mietverhältnisses: Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe des Dauerstellplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergaben. Es erfolgt eine gemeinsame Abnahme des Platzes durch den Mieter und den Campingwart der Anlage. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, die Aufräumung des Platzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen; der Mieter hat dem Vermieter die Aufräumkosten, mindestens eine Kostenpauschale von 50,00 €, zu erstatten.
28. Entfernung des Wohnwagens vom Stellplatz: Der Mieter verpflichtet sich, den Wohnwagen bei Kündigung des Stellplatzes zum Kündigungstermin von seinem Stellplatz zu entfernen. Sollte dieses nicht geschehen, ist der Betreiber berechtigt, den Wohnwagen an einer unbeaufsichtigten Stelle außerhalb des Campingplatzes abzustellen. Etwaige Schäden am Wohnwagen, die durch das Abschleppen bzw. das unbeaufsichtigte Abstelle auf dem Gelände vor dem Campingplatz entstehen, trägt der Mieter.
Direktkontakt
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Fragen zu unserem Angebot und Reservierung: +49 (0) 2761-94420